13.05.2019

Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

Bild © Winfried Melcher

Tarifeinheitsgesetz reloaded

Mitte März 2019 hat der dbb, unterstützt vom renommierten Arbeitsrechtler Professor Dr. Wolfgang Däubler in Sachen Tarifeinheitsgesetz (TEG) erneut Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Warum dieser Schritt erfolgte und welche Chancen der dbb hier sieht, klärt dieses Gespräch mit Ulrich Silberbach,
dbb Bundesvorsitzender, und Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik.

 

tacheles: Ende 2018 hat der Bundestag die von den Karlsruher Richtern geforderten Nachbesserungen am TEG vorgenommen. Was gibt es nun noch zu beanstanden?

 

Silberbach: Leider nicht weniger als vor dieser Verschlimmbesserung auch. Das Gesetz ist weiterhin nicht handhabbar, benachteiligt viele Gewerkschaften, erfüllt den Auftrag aus Karlsruhe nicht und war in seinem Entstehen an Intransparenz - auf Deutsch: Geheimniskrämerei - nicht zu überbieten.

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