12.07.2022 / komba gewerkschaft nrw

Personal- und Betriebsräte - Info 1/2022

© geralt / pixabay.com
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Aufwandsdeckungsverordnung

Nach § 40 Abs. 2 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) NRW sind zur Deckung der durch den Personalrat als Aufwand entstehenden Kosten Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Höhe der Haushaltsmittel berechnet sich auf der Grundlage der Verordnung über die Höhe der Aufwandsdeckung für Personalvertretungen (Aufwandsdeckungsverordnung).

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