26.03.2019

Besoldungsgespräche erfolgreich abgeschlossen

Bild ©Winfried Melcher

Am Freitag, den 22.3.2019, kamen in der Staatskanzlei in Düsseldorf Vertreter der Landesregierung und der Gewerkschaften zusammen, um zur Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu beraten.

 

 

 

 

 

 

Dabei wurde folgendes Gesprächsergebnis erzielt:

Das Gesamtvolumen des Tarifergebnisses wird für die Jahre 2019, 2020 und 2021 auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aller Besoldungsordnungen und -gruppen zeit- und wirkungsgleich übertragen. Für 2019 bedeutet das eine Steigerung von 3,2 Prozent, für 2020 eine weitere Steigerung von 3,2 Prozent und für 2021 eine weitere Steigerung von 1,4 Prozent, jeweils ab dem 1. Januar des Jahres.

Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erhalten ab dem 1. Januar 2019 und ab dem 1. Januar 2020 jeweils eine Erhöhung von 50 €monatlich.
Anwärterinnen und Anwärter erhalten ab dem Urlaubsjahr 2019 einen zusätzlichen Urlaubstag.

Beamtete Pflegekräfte erhalten entsprechend dem Abschluss für Tarifbeschäftigte eine dynamische Zulage in Höhe von 120 €pro Monat.

Die Gesprächspartner vereinbaren verbindlich, Gespräche über Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im öffentlichen Dienst aufzunehmen. Dazu gehören u. a. das Thema Gestaltung der Arbeitszeit und auch die Belange besonders belasteter Gruppen im öffentlichen Dienst, zum Beispiel der Beschäftigten im Schichtdienst.

 

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