25.10.2016

Finanzierung der Beamtenpensionen: Nordrhein-Westfalen drückt sich

Bild©Winfried Melcher

(dbb) Das Land Nordrhein-Westfalen will 2017 keinen eigenen Beitrag zur Vorsorge für die Finanzierung der Beamtenpensionen leisten. Deutliche Kritik kam dafür vom Vorsitzenden des DBB NRW. „Das ist höchst fahrlässig, denn die Versorgungsverpflichtungen sind keine Sache des guten Willens. Wie der Name schon sagt: Es sind ‚Verpflichtungen‘. Und als solche werden die Kosten dafür aufgebracht werden müssen. Wenn hier nicht entsprechend Vorsorge getroffen wird, bedeutet das letztendlich, dass die Ausgaben auf künftige Generationen verschoben werden“, sagte der Vorsitzende des dbb Landesbundes, Roland Staude, am 29. September 2016.

Die Vorsorge für die Finanzierung der Beamtenpensionen in NRW hat bisher zwei Säulen:

Zum einen die Versorgungsrücklage, für die Beamtinnen und Beamte seit 1998 bei jeder Besoldungs- bzw. Versorgungserhöhung auf 0,2 Prozent verzichten. Die zweite Säule ist der Versorgungsfonds, den das Land durch einen Pauschalbetrag pro Monat für alle Beamtinnen und Beamten speist. Beide Säulen werden Anfang 2017 zu einem Pensionsfonds zusammengeführt. Nun plane das Land offenbar, heißt es beim DBB NRW, im kommenden Jahr nur die Versorgungsrücklage der Beamtinnen und Beamten (Säule 1) zuzuführen, aber den eigenen Beitrag (Versorgungsfonds, Säule 2) ersatzlos zu streichen. Die Planungen für 2018 würden darüber hinaus sogar vorsehen, auch den Eigenanteil der Beamtinnen und Beamten nur noch teilweise in den Pensionsfonds zu stecken und den Rest der Mittel zu fremden Zwecken einzusetzen.

Nach oben