29.06.2016

Landtag beschließt das Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in NRW

Bild ©Winfried Melcher

(dbb) Der Entwurf zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz in Nordrhein-Westfalen ist abschließend im Landtag behandelt und mit rot-grüner Mehrheit abgesegnet worden. Damit kann das Gesetz wie geplant zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Der DBB NRW freue sich vor allem, dass folgende Änderungen durchgesetzt werden konnten, "da sie eine große Symbolwirkung haben", erklärte der Landesbund am 9. Juni 2016:  Die Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung. Sie sei "ein Akt der Wertschätzung für die Erfahrung und die Treue von Beamtinnen und Beamten". Die Abschaffung der Besoldungsgruppen A3 und A4. "Selbst bei einer Tätigkeit in Vollzeit lag die Besoldung nur ganz knapp über dem Niveau der Sozialhilfe. Damit wurde bisher die wertvolle Arbeit, welche die Beamtinnen und Beamten leisten, nicht gewürdigt", erklärte der DBB NRW.  

Als "besonders verdrießlich" bezeichnete der DBB NRW dagegen die aktuelle Politisierung von Frauenförderung. „Die berufliche Förderung von Frauen ist kein Politikum, sondern ein wichtiges Ziel für die Gleichberechtigung der Geschlechter“, erklärte Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW. Wenn das Gesetz Frauenförderung hätte erzielen wollen, wäre eine rechtlich belastbare Lösung das absolute Minimum gewesen. Für wirkliche Frauenförderung wären jedoch noch weitere Schritte notwendig gewesen, wie die vom DBB NRW im Vorfeld geforderte Genderisierung der Beurteilungskriterien oder die Schaffung von familienfreundlichen Rahmenbedingungen.

"Insgesamt ist der Gesetzentwurf entgegen anfänglichen Ankündigungen nicht der große Wurf geworden", so Staude. Zu viele Chancen seien ungenutzt geblieben. „Letztlich sehen wir in dem neuen Gesetz aber trotzdem einige Verbesserungen für die Beamtinnen und Beamten und verstehen es deshalb als ersten Schritt auf einem langen Weg“, erklärte der Vorsitzende des DBB NRW.

(06/22/16)

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