25.10.2016

Zusatzversorgung: Neuregelungen der Startgutschriften angestrebt

Bild©Winfried Melcher

(dbb) Die Regelungen zur Berechnung der Startgutschriften in der Zusatzversorgung sollen neu gefasst werden. Darauf haben sich die Verhandlungspartner der Tarifverträge zur Zusatzversorgung/Betriebsrente (ATV/ATV-K) grundsätzlich geeinigt, wie der dbb am 12. Oktober 2016 mitteilte. Demnach sollen noch im Dezember 2016 erste Sondierungsgespräche über die Aufnahme von Tarifverhandlungen geführt werden.

Hintergrund ist eine Umstellung im Zusatzversorgungssystem für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes aus dem Jahr 2001. Anstelle des bis dahin geltenden Gesamtversorgungssystems (Rente und Zusatzrente) trat ein von anderen Leistungen unabhängiges Betriebsrentensystem (ein so genanntes Punktemodell). Die bis zum Zeitpunkt der Umstellung erworbenen Anwartschaften der Versicherten wurden in das neue System überführt und bildeten die sogenannte Startgutschrift. Das ursprüngliche Modell zur Berechnung dieser Startgutschriften wurde jedoch vom Bundesgerichtshof (BGH) verworfen, was eine Neuregelung in den entsprechenden Tarifverträgen erforderlich macht.

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