19.07.2016 / Lorenz

Beitragsanpassung

Bild: ©Winfried Melcher

die im September 2015 angekündigte Beitragsanpassung soll nunmehr mit der Juli- Abrechnung der Tarifbeschäftigten bzw. der August-Abrechnung der Beamten bzw. Versorgungsempfänger und Hinterbliebenen umgesetzt werden.

 

Unter Berücksichtigung des diesjährigen Tarifabschlusses bzw. der Erhöhung der Besoldung werden die meisten Mitglieder auch eine kleine Erhöhung der Gewerkschaftsbeiträge feststellen.

Einige Mitglieder werden aber zukünftig deutlich mehr Beitrag bezahlen, da ihr Aufstieg in eine höhere Besoldungsgruppe bzw. eine höhere Entgeltgruppe in den letzten Jahren bei der Beitragsbemessung nicht berücksichtigt wurde. In Gesprächen mit der zuständigen Fachverwaltung wurde eine automatische Anpassung vereinbart und nun auch technisch realisiert, da eine selbstbestimmte Mitteilung der Mitglieder an den Ortsverband oftmals nicht erfolgt war.

 

Im Übrigen sieht die Satzung bzw. die Beitragsordnung der komba gewerkschaft NRW und somit auch unsere Ortssatzung diesen Automatismus mind. seit 2012 vor (siehe hierzu auch § 3 Mitteilungspflichten des Mitgliedes). Mit der unterschriebenen Beitrittserklärung wurde und wird von jedem Mitglied die Zustimmung zur Einhaltung der Satzung mit Zahlung des satzungsgemäßen Beitrages erteilt.

Hierbei möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass viele Mitglieder somit über Jahre hinweg einen verminderten Beitrag bezahlt haben.

Die Hinterbliebenen zahlen zukünftig nicht mehr pauschal einen Festbetrag, sondern wie alle anderen Mitglieder auch einen prozentualen Beitrag in Höhe von 0,3 % (= 50 % von 0,6 %) der tatsächlichen, ruhestandsfähigen Versorgung.

Darüber hinaus werden einige Mitglieder auch einen deutlich reduzierten Beitrag zahlen, da nun ihre Teilzeitbeschäftigung automatisch berücksichtigt wird.

Die Selbstzahler/innen (insbes. Rentnerinnen und Rentner, Beschäftigte der OGM GmbH) werden gebeten, ihren Beitrag auch entsprechend selber anzupassen – unsere neue Bankverbindung lautet:

BB Bank eG, IBAN: DE21 6609 0800 0000 7301 73

BIC: GENODE61BBB.

Für die neuen Beiträge siehe auch unter:

http://www.komba-oberhausen.de/fileadmin/user_upload/ovoberhausen/PDF_Daten/Beitrag_2016_ab_01.03.2016_farbigStand19072016.pdf

Hinsichtlich der seit Jahren praktizierten Abweichung von der Landessatzung in Bezug auf die (Nicht)Anwendung der sogenannten „Mindestversorgungsbezüge“ bei der Beitragsermittlung werden wir dieses Thema bei der nächsten Mitgliederversammlung diskutieren und dann eine Satzungsänderung aus formalen Gründen beschließen (müssen).

Abschließend möchte ich betonen, dass der Vorstand von der nun umgesetzten Beitragsgerechtigkeit überzeugt ist und auch von eurem Verständnis für dieses Handeln ausgeht.

Mit kollegialen Grüßen

Reiner Lorenz

Nach oben