30.06.2016

Dienstrechtsmodernisierungsgesetz

Bild © Winfried Melcher

Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DRModG NRW) ist am 09.06.2016 vom Landtag verabschiedet worden und wurde im aktuellen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 27.06.2016 (Seiten 309 – 440) veröffentlicht.

Mit wenigen Ausnahmen gilt das Gesetz ab dem 01.07.2016. Durch das Gesetz werden insbesondere das Landesbeamtengesetz, das Landesbesoldungsgesetz und das Landesbeamtenversorgungsgesetz neu gefasst. Einige der Neuregelungen müssen allerdings noch durch ergänzende Verordnungen der zuständigen Ministerien umgesetzt werden. Davon betroffen sind beispielsweise die Laufbahnverordnung, die Laufbahnverordnung Feuerwehr und die erforderliche Verordnung für die Zahlung von Jubiläumszuwendungen. Das DRModG NRW enthält in der Reihenfolge des Aufbaus des Gesetzes die folgenden wesentlichen Neuerungen:

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