16.08.2016

Neue Laufbahnverordnung in Nordrhein-Westfalen: „Alter Wein in neuen Schläuchen“

Bild ©Winfried Melcher

(dbb) An der neuen Laufbahnverordnung (LVO) lässt der DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion (DBB NRW) kaum ein gutes Haar. Das Ziel, mit der LVO neue Strukturen zu schaffen, die Personalentwicklung gesetzlich zu verankern sowie den öffentlichen Dienst für Spezialisten attraktiver zu machen, sei verfehlt worden. Stattdessen serviere die Landesregierung alten Wein in neuen Schläuchen und „garniere das Ganze mit wohlklingenden Worthülsen“, teilte der BBD NRW am 2. August 2016 mit.




Bisher habe es im öffentlichen Dienst von NRW vier Laufbahngruppen gegeben:
den einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst.
Diese seien durch unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen, Laufbahnen (z.B. technischer- und nicht-technischer Dienst) sowie verschiedene Aufgabenbereiche geprägt gewesen.
Durch die neue LVO gebe es nur noch zwei Laufbahngruppen: Laufbahngruppe 1 und 2, mit jeweils zwei Einstiegsämtern. „Am Ende ergeben sich also wieder vier verschiedene ‚Gruppen‘. Da sich die Zugangsvoraussetzungen (bis auf die Anpassung an die neuen Abschlüsse) nicht verändert und die Aufstiegsmöglichkeiten nicht verbessert haben, ist das wirklich Neue an der Laufbahnstruktur also eigentlich nur der Name.
Ein Anreiz für Spezialisten ist hier nicht zu erkennen“, schreibt der Verband auf seiner Internetseite.

 

Immerhin werde durch die neue LVO ein Anspruch auf Personalentwicklung und Fortbildung gesetzlich verankert, was der DBB NRW grundsätzlich befürworte. Problematisch sei jedoch, dass die Maßnahme an anderer Stelle, nämlich im Landesbeamtengesetz, wieder eingeschränkt werde. Denn Fortbildung und Personalentwicklung sollen demnach zwar gefördert werden, allerdings nur „soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen“.

 

Entsprechend fällt die Bilanz des dbb Landesbundes zur LVO aus: „Keine wirklich großen Veränderungen, dafür viele verschenkte Chancen. Grund wird wohl auch hier das Gebot der Kostenneutralität sein.“

 

 

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